Unsere AGB’s – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Aufträge

Wir liefern nur aufgrund der nachstehenden Vertragsbedingungen, die der Auftraggeber mit seiner Bestellung für sich als verbindlich anerkennt.

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Aufträge und mündliche Nebenreden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
  2. Von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht als von uns genehmigt, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Preise

Die Berechnung erfolgt in Euro. Maßgebend für die Ausführung der Aufträge sind die Preise und die Zahlungsbedingungen, die am Tage der Lieferung Gültigkeit haben. Unsere Preise gelten ab Fabrik ausschließlich Fracht, Verpackung, Porto und Versicherungskosten. Lieferungen ab 500 Euro Auftragswert liefern wir frei Haus.

3. Lieferung

Die Lieferzeiten werden von uns nach besten Ermessen angegeben, ohne daß wir eine Gewähr für die Einhaltung übernehmen. Eine Überschreitung der Liefertermine entbindet den Besteller nicht von der Pflicht der Abnahme der Ware. Ein Inverzugsetzen bleibt vertraglich ausgeschlossen, ebenso Schadensersatzansprüche und das Recht zum Rücktritt wegen Verzuges mit der Lieferung. Lieferungsmöglichkeit wird von uns vorbehalten. Bei Behinderung durch höhere Gewalt, Maßnahmen von Behörden, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Unruhen, Streik, Bahnsperren und dergleichen verlängern die Lieferfristen entsprechend. Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch bei frachtfreier Lieferung. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes wird keine Haftung übernommen. Wenn der Besteller keine besonderen Versandvorschriften erteilt hat, erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen, aber ohne Gewähr der Wahl des billigsten Frachtweges.

4. Mängelrügen

Etwaige Beanstandungen unserer Ware müssen vor deren Verarbeitung und Benutzung schriftlich und spätestens 8 Tage nach Erhalt bekanntgegeben werden. Soweit eine mangelhafte Lieferung nachgewiesen wird, beschränken sich die Ansprüche des Bestellers darauf, daß wir die beanstandeten Waren zurücknehmen und dafür Ersatz liefern oder den Gegenwert gutbringen. Rücksendungen nehmen wir nur an, wenn sie schriftlich vereinbart waren.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich darüber hinaus auf alle Forderungen aus dem wechselseitigen Geschäftsverkehr, unabhängig von der Fälligkeit und dem Rechtsgrund der einzelnen Ansprüche. Er dient also insbesondere zur Sicherung des laufenden Kontokorrentsaldos und erlischt erst mit der Tilgung aller unserer Ansprüche. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er uns im voraus bis zur völligen Tilgung unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer in voller Höhe seines gesamten Rechnungsbetrages an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, diese Abtretung seinen Abnehmern bekanntzumachen und uns die Geltendmachung unserer Rechte gegen seine Abnehmer erforderliche Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen und hat uns von erfolgten Pfändungen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen.

6. Zahlungsbedingungen

Die Rechnung ist zahlbar innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tage netto ab Rechnungsdatum, falls keine anders lautenden Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Wechsel und Schecks werden nur unter üblichem Vorbehalt in Zahlung genommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung. Die Entscheidung darüber, ob und inwieweit Wechsel oder Schecks angenommen werden, behalten wir uns in jedem Falle vor.
Vor Bezahlung alter, bereits fälliger Rechnungen aus früheren Lieferungen wird auf neue Rechnungen kein Skontoabzug gewährt. Zahlungen, die der Käufer leistet, werden zur Tilgung der ältesten Schulden verwandt. Stellt sich nach unserer Annahme eines Auftrages heraus,daß unser Zahlungsanspruch nach unserem Ermessen gefährdet erscheint, so sind wir berechtigt, Sicherstellung der Vorauszahlung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten. Unser Rücktrittsrecht ist an keine Frist gebunden. Wir sind berechtigt, bei Zielüberschreitung bankübliche Zinsen zu berechnen.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unsere Gesamtforderung unter Zurückbelastung etwaiger Wechsel oder Schecks fällig zu stellen.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Paderborn, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien ist Paderborn. Falls im Wege der schriftlichen Sondervereinbarung oder aus anderen Gründen die vorstehenden Bedingungen in einzelnen Punkten abgeändert werden oder unwirksam sind, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.

8. Zusatzbestimmungen für Aufträge, die nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. ausgeführt werden

  1. Soweit wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. liefern, sind diese für uns nur verbindlich, soweit es äußere Formgebung und technische Ausführung anbetrifft. Für Maßhaltigkeit gelten die in den jeweiligen DIN-Blättern festgelegten Daten. Maßgebend für Qualität und Ausführung sind die Ausfallmuster, die wir vor der Lieferung zur Begutachtung vorgelegt haben. Die vorbehaltlose Genehmigung der Ausfallmuster durch den Besteller schließt spätere Mängelrügen aus, sofern die gelieferten Gegenstände mit den genehmigten Ausfallmustern übereinstimmen. Keine Verantwortung dagegen übernehmen wir für den vorgesehenen Verwendungszweck.
  2. Wir behalten uns vor, mengenmäßig bis zu 10 % über oder unter dem Lieferauftrag zu bleiben.
  3. An unseren Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. behalten wir Eigentum und Urheberrecht. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  4. Formen und sonstige Werkzeuge bleiben unser Eigentum, auch wenn die dafür entstehenden Kosten einen Bestandteil des Verkaufspreises bilden oder in sonstiger Weise vom Besteller vergütet werden.
  5. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Bestellers zu liefern haben, übernimmt dieser Haftung dafür, daß wir dabei keine Schutzrechte Dritter verletzen.
  6. Farbabweichungen und unterschiedliche Oberflächenglanzgrade, die durch die Natur des Rohmaterials begründet sind, sowie die jeweils materialbedingten Toleranzen von Stärke, Format und Zuschnitt bleiben vorbehalten.