Unsere AGB's
1. Aufträge
Wir liefern nur aufgrund der nachstehenden Vertragsbedingungen, die der Auftraggeber mit seiner Bestellung für sich als verbindlich anerkennt.
- Unsere Angebote sind stets freibleibend. Aufträge und mündliche Nebenreden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
- Von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht als von uns genehmigt, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Preise
Die Berechnung erfolgt in Euro. Maßgebend für die Ausführung der Aufträge sind die Preise und die Zahlungsbedingungen, die am Tage der Lieferung Gültigkeit haben. Unsere Preise gelten ab Fabrik ausschließlich Fracht, Verpackung, Porto und Versicherungskosten. Lieferungen ab 500 Euro Auftragswert liefern wir frei Haus.
3. Lieferung
Die Lieferzeiten werden von uns nach besten Ermessen angegeben, ohne daß wir eine Gewähr für die Einhaltung übernehmen. Eine Überschreitung der Liefertermine entbindet den Besteller nicht von der Pflicht der Abnahme der Ware. Ein Inverzugsetzen bleibt vertraglich ausgeschlossen, ebenso Schadensersatzansprüche und das Recht zum Rücktritt wegen Verzuges mit der Lieferung. Lieferungsmöglichkeit wird von uns vorbehalten. Bei Behinderung durch höhere Gewalt, Maßnahmen von Behörden, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Unruhen, Streik, Bahnsperren und dergleichen verlängern die Lieferfristen entsprechend. Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch bei frachtfreier Lieferung. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes wird keine Haftung übernommen. Wenn der Besteller keine besonderen Versandvorschriften erteilt hat, erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen, aber ohne Gewähr der Wahl des billigsten Frachtweges.
4. Mängelrügen
Etwaige Beanstandungen unserer Ware müssen vor deren Verarbeitung und Benutzung schriftlich und spätestens 8 Tage nach Erhalt bekanntgegeben werden. Soweit eine mangelhafte Lieferung nachgewiesen wird, beschränken sich die Ansprüche des Bestellers darauf, daß wir die beanstandeten Waren zurücknehmen und dafür Ersatz liefern oder den Gegenwert gutbringen. Rücksendungen nehmen wir nur an, wenn sie schriftlich vereinbart waren.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich darüber hinaus auf alle Forderungen aus dem wechselseitigen Geschäftsverkehr, unabhängig von der Fälligkeit und dem Rechtsgrund der einzelnen Ansprüche. Er dient also insbesondere zur Sicherung des laufenden Kontokorrentsaldos und erlischt erst mit der Tilgung aller unserer Ansprüche. Veräußert der Käufer die von gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er uns im voraus bis zur völligen Tilgung unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer in voller Höhe seines gesamten Rechnungsbetrages an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, diese Abtretung seinen Abnehmern bekanntzumachen und uns die Geltendmachung unserer Rechte gegen seine Abnehmer erforderliche Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen und hat uns von erfolgten Pfändungen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen.
6. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist zahlbar innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto
oder innerhalb 30 Tage netto ab Rechnungsdatum, falls keine
anders lautenden Zahlungsbedingungen vereinbart werden.
Wechsel und Schecks werden nur unter üblichem Vorbehalt in
Zahlung genommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als
Bezahlung. Die Entscheidung darüber, ob und inwieweit
Wechsel oder Schecks angenommen werden, behalten wir
uns in jedem Falle vor. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis
ist Paderborn, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus dem Vertragsverhältnis der Parteien ist Paderborn.
Falls im Wege der schriftlichen Sondervereinbarung oder aus
anderen Gründen die vorstehenden Bedingungen in einzelnen
Punkten abgeändert werden oder unwirksam sind, so wird die
Gültigkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.
Vor Bezahlung alter, bereits fälliger Rechnungen aus früheren
Lieferungen wird auf neue Rechnungen kein Skontoabzug
gewährt. Zahlungen, die der Käufer leistet, werden zur
Tilgung der ältesten Schulden verwandt. Stellt sich nach
unserer Annahme eines Auftrages heraus, daß unser
Zahlungsanspruch nach unserem Ermessen gefährdet
erscheint, so sind wir berechtigt, Sicherstellung der Vorauszahlung
des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrage
zurückzutreten. Unser Rücktrittsrecht ist an keine Frist
gebunden. Wir sind berechtigt, bei Zielüberschreitung
bankübliche Zinsen zu berechnen.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unsere Gesamtforderung
unter Zurückbelastung etwaiger Wechsel oder Schecks
fällig zu stellen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
8. Zusatzbestimmungen für Aufträge, die nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. ausgeführt werden





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